A. Mit der Voraussetzung des fortdauernden Besuchs oder des Abschlusses der letzten Klasse der Oberstufe;
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
- Personen mit der türkischen Staatsangehörigkeit durch Geburt, die eine Erlaubnis seitens des Innenministeriums für die Aufgabe dieser Staatsangehörigkeit erhalten haben und jene, die ihre türkische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben und die auf Wunsch nachweisen können, dass sie eine erstellte Mavi Kart besitzen
(mi der Voraussetzung einer Bewerbung vor dem Lehrjahr 2022-2023 für diejenigen, die eine Sekundarschule [Gymnasium] in der Türkei besucht haben) (den Bewerbenden für das Kontingent aus dem Ausland wird empfohlen, das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz mit der Nr.5901 Artikel 7 „[1] Das eheliche in- und außerhalb der Türkei geborene Kind mit Mutter oder Vater mit türkischer Staatsangehörigkeit ist ein türkischer Staatsbürger” näher durchzulesen),
- Personen mit Staatsangehörigkeitswechsel von einer ausländischen zur türkischen und solche mit doppelter Staatsangehörigkeit (mit der Voraussetzung einer Bewerbung vor dem Lehrjahr 2022-2023 für diejenigen, die eine Sekundarschule [Gymnasium] in der Türkei besucht haben),
- Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die vor dem 01/02/2013 eine Sekundarschule im Ausland besucht haben und die letzten drei Jahre der Sekundarstufe (die Oberstufe des Gymnasiums) im Ausland absolviert haben, ausgenommen der Türkische Republik Nordzypern (Absolventen der gesamten Sekundarstufe und Oberstufe [Gymnasium] im Ausland außerhalb der Türkischen Republik Nordzypern an von dem Bildungsministerium anerkannten türkischen Schulen miteingeschlossen),
- Personen, die nach dem 01/02/2013 mit der Sekundar- bzw. Oberstufe im Ausland, ausgenommen der Türkische Republik Nordzypern, begonnen und diese vollständig abgeschlossen haben (Absolventen der gesamten Sekundarstufe und Oberstufe [Gymnasium] im Ausland außerhalb der Türkischen Republik Nordzypern an von dem Bildungsministerium anerkannten türkischen Schulen miteingeschlossen),
- Personen, die die Staatsangehörigkeit der Türkischen Republik Nordzypern besitzen, ihren Wohnsitz in der Türkische Republik Nordzypern haben und die die Sekundarschule (Gymnasium) in der Türkischen Republik Nordzypern absolviert haben, das GCE AL (The General Certificate of Education-Advanced Level) besitzen und diejenigen, die sich zwischen 2005-2010 an Colleges und Gymnasien angemeldet haben und durch diesen Bildungsweg das GCE AL besitzen oder besitzen werden
können sich an der Prüfung bewerben.
B. Folgende AnwärterInnen können keine Bewerbung für die Aufnahme in das ausländische Kontingent einreichen:
- Türkische Staatsangehörige mit einem Abschluss der gesamten Sekundarstufe [Gymnasium] in der Türkei oder der Türkischen Republik Nordzypern,
- Staatsangehörige der Türkischen Republik Nordzypern (Absolventen der Sekundarschule (Gymnasium) in der Türkischen Republik Nordzypern, die das GCE AL besitzen und diejenigen, die sich zwischen 2005-2010 an Colleges und Gymnasien angemeldet haben und durch diesen Bildungsweg das GCE AL besitzen oder besitzen werden ausgenommen),
- Doppelte Staatsangehörige, die nach Artikel A Absatz 2 durch Geburt an erster Stelle die türkische Staatsangehörigkeit besitzen (ausgenommen derjenigen, die die Voraussetzungen nach Artikel A Absatz 4 erfüllen),
- Doppelte Staatsangehörige, deren eine Staatsangehörigkeit die Angehörigkeit zur Türkischen Republik Nordzypern ist (Absolventen der Sekundarschule (Gymnasium) in der Türkischen Republik Nordzypern, die das GCE AL besitzen und diejenigen, die sich zwischen 2005-2010 an Colleges und Gymnasien angemeldet haben und durch diesen Bildungsweg das GCE AL besitzen oder besitzen werden ausgenommen),
- Türkische Staatsangehörige oder doppelte Staatsangehörige, die nach Artikel A Absatz 2 durch Geburt an erster Stelle die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, die an die Botschaften in der Türkei gebunden Schulen und ausländische Gymnasien, die sich in der Türkei befinden, besuchen
- Staatsangehörige der Türkischen Republik Nordzypern, diejenigen, die die türkische Staatsangehörigkeit abgegeben haben/Mavi Kart-Besitzer und ausländische Staatsangehörige, die sich ab dem Lehrjahr 2022-2023 angemeldet haben (ausgenommen der ausländischen Staatsangehörigen, die im Rahmen des durchgeführten Projektes seitens der Schulen der Botschaften, der im Özel Milletlerarası Okullar Bilgi Sistemi [MOBİS] eingetragenen internationalen privaten Bildungsinstitute und des Bildungministeriums in unser Land gebracht wurden)
können sich nicht an der Prüfung bewerben.