- Antragsbearbeitungen werden über die Internetadresse https://ayos.ankara.edu.tr durchgeführt. Die Antragsstellung beginnt am April 2023 09:00 Uhr türkische Uhrzeit (UTC+3) und endet am 5. Mai 2023 um 17:00 Uhr (UTC+3).
- Die Bewerbenden haben die im AYÖS 2023 Başvuru Sistemi (Antrags-System) vorliegenden Informationen vollständig und aufmerksam auszufüllen.
- Bewerbungen, die persönlich oder per Post abgegeben werden, werden nicht akzeptiert. Für die durch die Bewerbenden angegebenen Informationen müssen ausschließlich lateinische Buchstaben verwendet werden.
- Die bei der Registrierung im Antrags-System angeforderte E-Mail-Adresse und Telefonnummer müssen der/dem Bewerbenden persönlich gehören. Jeder Bewerbende hat nur eine E-Mail-Adresse anzugeben. Es dürfen kein Schriftverkehr oder keine weiteren Bearbeitungen mit dieser E-Mail-Adresse und Telefonnr. im Namen anderer Bewerbenden getätigt werden.
- Die Bewerbenden müssen ihr nicht älter als drei Monate altes Passfoto im .JPEG-Dateiformat, nicht größer als 1 MB, scannen und im Antrags-System hochladen.
- Diese hochgeladenen Fotos werden sowohl in der „Sınav Giriş Belgesi” (Prüfungszulassungsbescheinigung) als auch in der „Sınav Sonuç Belgesi” (Prüfungsergebnisbescheinigung) verwendet. Um Schwierigkeiten bei der Indentifizierung der Bewerbenden durch die Prüfungsbeauftragten vorzubeugen und damit die Prüfung als gültig erachtet werden kann, ist das Beachten dieses Sachverhaltes von äußerster Wichtigkeit.
- Das Antrags-System erstellt für jeden Bewerbenden eine Bewerbernummer, welche den Bewerbenden mitgeteilt wird. Es ist Pflicht, diese Nummer bei jedem elektronischen Schriftverkehr anzugeben.
- Die Prüfungsgebühr wird über das Antrags-System online durch Kreditkarte überwiesen. Die Haftung für die Richtigkeit der Überweisung der Gebühren obliegt der/dem Bewerbenden.
- Für folgende Bewerbende werden die Gebühren weder rückerstattet noch in den folgenden Jahren verwendet werden: Diejenigen, die sich trotz Überweisung der Gebühren umentscheiden/keine Bewerbung einreichen, diejenigen, deren Bewerbung als ungültig gilt/widerrufen wird, diejenigen, die nicht an der Prüfung teilnehmen oder teilnehmen können, diejenigen, die nicht angenommen oder während der Prüfung ausgewiesen werden, diejenigen, die die Prüfung nicht bestehen oder deren Prüfung als ungültig gilt und diejenigen, die mehrmals über verschiedene Konten Überweisungen tätigen
- Die Bewerbenden haben sich für die Erlaubnis der Prozeduren für den Einlass in die Prüfung und derjenigen für das Verlassen der Prüfung an den Regeln ihrer Staaten zu orientieren. Die Ankara Universität spricht sich von jeglichen Pflichten in Bezug auf die Beantragung eines Prüfungszugangs oder der Ausstellung eines Reisepasses der Bewerbenden frei.
- Die Bewerbenden dürfen sich nur für ein einziges Prüfungszentrum Nach Abschluss der Antragsbearbeitung werden keine Änderungen an der Wahl der Prüfungszentren vorgenommen.
- Um für schwerbehinderte oder krankheitsbedingt stetig an Maschinen gebundene Bewerbende Schwierigkeiten in den Prüfungsgebäuden/-räumen vorzubeugen, müssen sie einen Antrag hinweisend auf ihre Lage und ihre Anliegen bezüglich der Prüfung auf türkisch oder englisch und ihren Gesundheitsbericht bis zum 5.Mai 2023 an die E-Mail-Adresse ayos@ankara.edu.tr Die Anliegen der Bewerbenden, die nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, werden nicht berücksichtigt. Den Bewerbenden, deren Anliegen auf ihre Behinderung als angemessen angesehen werden, wird bei der Prüfung die nötige Hilfe geleistet.
- Für die Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen der Bewerbenden bei der Antragstellung für die Prüfung werden die eigenen Aussagen der Bewerbenden als verbindend angesehen. Bei Angabe einer falschen Aussage werden die erhaltenen Punkte der an der Prüfung Teilgenommenen ihnen in keiner Weise Rechte zusprechen.
- Die Bewerbenden sind für die Richtigkeit aller Angabe verantwortlich. Da die angegebenen Aussagen der Bewerbenden bei der Durchführung der Prüfung und der Bewertung der Ergebnisse zugrunde gelegt werden, wird für die Konsequenzen durch Unvollständigkeiten und Fehler in den angegebenen Aussagen im Antrags-System der Bewerbende zur Verantwortung gezogen. Die Prüfungen der Bewerbenden, welche falsche/irreführende Aussagen beinhalten, gelten als ungültig.