• Die Prüfungsteilnehmenden dürfen unter keinen Umständen ein Mobiltelefon bei sich haben. Ebenfalls verboten ist die Teilnahme an der Prüfung mit Beepern, Funkgeräten und ähnlichen Kommunikationsgeräten, Taschencomputern, Uhren mit Zusatzfunktionen, jeglichen Arten von Geräten mit Computerfunktionen, sowie Waffen und ähnlichen Gegenständen, Schmierblättern, Heften, Büchern, Wörterbüchern, elektronischen Geräten mit Wörterbuchfunktion, Taschenrechnern, Rechenschiebern, Zirkeln, Winkelmessern, Linealen usw. Bei Feststellung der Teilnahme an der Prüfung mit einem dieser genannten Gegenstände gilt die Prüfung dieses Teilnehmenden als ungültig.
  • Die Prüfung besteht aus 80 Multiple-Choice-Fragen mit jeweils fünf Antwortmöglichkeiten. Falsch beantwortete Fragen haben keinen Einfluss auf richtig beantwortete Fragen.
  • Für die Beantwortung der Prüfungsfragen stehen den Teilnehmenden 140 Minuten zur Verfügung. Während der ersten 30 Minuten und der letzten 15 Minuten der Prüfungszeit wird es keinem Teilnehmenden gestattet, den Prüfungssaal zu verlassen. Prüfungsteilnehmende, die ihren Antwortbogen abgeben und den Prüfungssaal verlassen, können unter keinen Umständen wieder in den Prüfungssaal eingelassen werden.
  • Die Prüfungsteilnehmenden müssen bei der Aufnahme zur Prüfung “Ankara Üniversitesi Yabancı Uyruklu Öğrenci (AYÖS) Sınavına Ait Sınav Giriş Belgesi(die Prüfungszulassungsbescheinigung der Ankara Universität AYÖS), welche sie über das Antrags-System erhalten, und einen gültigen Reisepass oder gültige Ausweispapiere (Ausweis mit aktuellem Foto, Mavi Kart) bei sich haben.
  • Bei der Aufnahme zur Prüfung werden Ausweispapiere, die das Identifizieren des Prüfungsteilnehmenden erschweren, deformiert sind oder nicht als offizieller Ausweis gelten, nicht angenommen.
  • Die Prüfungsteilnehmenden können ab dem Juni 2023 ihre Prüfungszulassungsbescheinigung über die Internetadresse https://ayos.ankara.edu.tr erreichen. Das Prüfunggebäude und der Prüfungssaal, in denen die Teilnehmenden die Prüfung ablegen werden, sind auf der Prüfungszulassungsbescheinigung angegeben.
  • Prüfungsteilnehmende mit unvollständigen Prüfungsdokumenten werden nicht zur Prüfung zugelassen.
  • Die Prüfungsteilnehmenden dürfen die Prüfung nur in dem Prüfungssaal und an dem Sitzplatz ablegen, die auf ihrer Prüfungszulassungsbescheinigung angegebenen sind.
  • Es ist verboten, während der Prüfung mit den Prüfungsbeauftragten zu sprechen und ihnen Fragen zu stellen. Gleichfalls ist es den Prüfungsbeauftragten untersagt, mit den Teilnehmenden aus der Nähe und leise zu sprechen; des Weiteren ist es den Teilnehmenden strikt untersagt, andere Teilnehmende um Stifte, Radiergummis usw. zu bitten.
  • Die Prüfungsteilnehmenden sind dazu verpflichtet, allen Anweisungen der Prüfungsbeauftragten zu folgen. Falls erforderlich, können die Prüfungsbeauftragten die Teilnehmenden umsetzen.
  • Die Teilnehmenden müssen die betreffenden Stellen auf dem Antwortbogen ausfüllen. Bei jeglichen Eintragungen und Markierungen in den Antwortbögen ist ein Bleistift zu verwenden. Kugelschreiber und Füller dürfen unter keinen Umständen verwendet werden.
  • Die Antworten müssen auf dem Antwortbogen markiert sein. Im Frageheft markierte Antworten werden nicht anerkannt.
  • Sobald den Teilnehmenden das Frageheft übergeben wird, überprüfen diese es auf Vollständigkeit, fehlende Seiten und Druckfehler. Bei fehlenden Seiten bzw. Druckfehlern melden sie sich bei einem Prüfungsbeauftragten für einen Auswechsel des Frageheftes.
  • Bevor die Teilnehmenden zu der Beantwortung der Fragen übergehen, tragen sie in die betreffenden Felder ihren persönlichen Daten ein. Am Ende der Prüfung werden alle Fragehefte eingesammelt und einzeln untersucht. Sollte auch nur eine einzige Seite des Frageheftes fehlen, wird die Prüfung dieses Teilnehmenden für ungültig erklärt.
  • Die leeren Flächen in dem Frageheft können als Schmierzettel verwendet werden.
  • Es ist strikt verboten, die Fragen sowie ihre Antworten auf einen weiteren Zettel zu notieren und diesen aus dem Prüfungssaal mitzunehmen.
  • Die Teilnehmenden müssen vor dem Verlassen des Prüfungssaals ihr Prüfungsheft sowie ihren Antwortbogen den Prüfungsbeauftragten übergeben.
  • Die Gültigkeit der Prüfung ist vor allem von der Einhaltung der Prüfungsordnungen abhängig. Die Prüfungen von Teilnehmenden mit ordnungswidrigem Verhalten und nicht eingehaltener Warnung werden für ungültig erklärt.
  • Prüfungen von Teilnehmenden, die während der Prüfung abgucken, dies einleiten oder einen Versuch starten, anderen Antworten zusagen oder beim Abgucken Hilfe leisten, werden für ungültig erklärt. Die Prüfungsbauftragten müssen diese nicht extra vorwahnen. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei der/dem Teilnehmenden.
  • Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass die Teilnehmenden ihre Antwortbögen während der Prüfung so platzieren, dass diese von anderen Teilnehmenden nicht gesehen werden können.
  • Die Verteilungen der Antworten der Teilnehmenden werden anhand elektronischer Datenverarbeitung eingesehen. Wenn die bei diesen Prozessen erhaltenen Ergebnisse aufweisen, dass individuell oder kollektiv abgeguckt wurde, werden die Prüfungen derjenigen Teilnehmenden widerrufen, die an diesem Vorhaben teilgenommen haben.
  • Im Falle, dass von Prüfungsbauftragten in ihrem Bericht angeführt wird, dass die Prüfung in einem Prüfungssaal nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kollektives Abgucken unternommen wurde, wird die Ankara Universität ihr diesbezügliches Urteilsrecht aussprechen und die Prüfungen aller in diesem Saal an der Prüfung teilnehmenden Personen für ungültig erklären.