• Die Gesamtpunktzahl der Prüfung beträgt 100 Punkte. Bei der Bewertung werden die unbehandelten Punktzahlen und ihre in standard T Punkte umgewandelten Formen in Betracht gezogen.
  • Eine oder mehrere falsch beantwortete Fragen haben keinen Einfluss auf richtig beantwortete Fragen.
  • Jede in der Prüfung vorkommende Frage wird gleichwertend sein.
  • Bei einem Fehler im Antwortbogen und einer in diesem Sachverhalt gefällten Entscheidung einer berufenen Kommission werden die Frage/Fragen nicht widerrufen; lediglich die richtigen Antwortmöglichkeiten des Antwortbogens der falschen Frage/Fragen werden in Betracht gezogen und fließen in die Bewertung mit ein.
  • Falls es eine oder mehrere widerrufene Fragen in der Prüfung gibt, fließen diese nicht in die Bewertung mit ein. Die Punktzahl der Prüfungsteilnehmenden wird mit den übrigen Prüfungsfragen errechnet.